Baden-Baden/Rastatt (pm/da) Weil er absichtlich seine Wohnung in der Rappenstraße in Rastatt angezündet haben soll, muss sich ab Dienstag ein 26-Jähriger vor dem Landgericht Baden-Baden verantworten (Baden TV berichtete). Wie die Staatsanwaltschaft Baden-Baden mitteilte, wird dem Beschuldigten Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen und mit fahrlässiger Körperverletzung zur Last gelegt.
Der damals 25-jährige, mehrfach vorbestrafte Angeklagte soll in den frühen Morgenstunden des 18. September 2018 in seiner Wohnung in der Rappenstraße in Rastatt vorsätzlich einen Brand gelegt haben, wobei er wusste, dass sich zu diesem Zeitpunkt noch weitere Personen in dem Gebäude – wohl schlafend – aufhielten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte die Wohnung verschlossen und das Anwesen verlassen und eine halbe Stunde später anonym über den Notruf den Brand gemeldet. In der Zwischenzeit hatte einer der Mitbewohner Rauch festgestellt und begonnen, weitere Personen zu warnen. Mehrere Polizeistreifen eilten nach dem Notruf zu dem Brandort. Unter Eigengefährdung leiteten die Polizeibeamten in dem brennenden Gebäude Rettungsmaßnahmen ein. Der Brand entwickelte sich zu einem Vollbrand, weshalb Löscharbeiten nur noch von außen möglich waren. Da das Feuer auf Nachbargebäude überzugreifen drohte, mussten 69 Personen aus Nachbargebäuden evakuiert werden. Mehrere Personen wurden durch das Geschehen verletzt, an dem Gebäude entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 616.000 Euro, an einem der Nachbargebäude Sachschaden in Höhe von ca. 100.000 Euro. Der Angeklagte bestreitet die Tat; er war nach dem Brand untergetaucht und konnte am 24 September verhaftet werden. Er befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft. Für das Gerichtsverfahren sind drei Verhandlungstage angesetzt; das Urteil wird am 15. April erwartet.