Montagsspaziergänge: Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe bis Ende Februar verlängert

Karlsruhe (pm/msc) Das seit Mitte Dezember geltende Verbot der Stadt Karlsruhe anlässlich sogenannter „Montagsspaziergänge“ im Stadtgebiet ist bis einschließlich 28. Februar verlängert worden. Das hat die Stadt heute mitgeteilt.

Gegenstand der Allgemeinverfügung ist weiterhin ein Verbot von entgegen dem Versammlungsgesetz nicht angemeldeten Kundgebungen oder Aufzügen, die als sogenannte „Spaziergänge“ deklariert sind, rechtlich aber als Versammlungen im Sinn des Versammlungsgesetzes zu werten sind. Die Allgemeinverfügung sei erneut einer sachlichen Überprüfung unterzogen und im Hinblick auf die derzeitige Lage vor Ort zeitlich nun auf einen Zeitraum von zwei Wochen bis einschließlich 28. Februar 2022 befristet worden, so die Stadt.