Missbrauchsprozess in Baden-Baden: Schwimmlehrer zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Baden-Baden (pol/amf) Im Missbrauchsprozess um den in knapp 200 Fällen angeklagten Schwimmlehrer aus Baden-Baden hat das Landgericht am Montagnachmittag das Urteil gefällt: Der 34-Jährige muss für zwölf Jahre ins Gefängnis. Darüber hinaus ordnete die zuständige Kammer eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Damit folgte das Gericht weitestgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Schwimmlehrer in mehr als 190 Fällen an Mädchen im Alter zwischen vier und zwölf Jahren sexuell vergangen hat. Die Übergriffe sollen im Zeitraum zwischen Oktober 2015 und September 2017 stattgefunden haben. Einen Teil seiner Taten hatte der Angeklagte mit einer Unterwasserkamera gefilmt. Entsprechende Aufnahmen hatten die Behörden bei der Durchsuchung der Wohnung des 34-Jährigen sichergestellt.

Verteidiger forderte sechs Jahre Gefängnis

Der Verteidiger des Angeklagten hatte in seinem am Vormittag gehaltenen Schlussplädoyer für eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren ohne anschließende Sicherungsverwahrung plädiert. Der Behauptung des Schwimmlehrers, sein ehemaliger Chef hätte ihn erpresst und zu einem Teil der Übergriffe gezwungen, schenkte das Gericht keinen Glauben.