Minister warnt vor Reisen mit Haustieren

Stuttgart (pm/che) Der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Alexander Bonde (Grüne) warnt vor neuen Bestimmungen bei Auslandsreisen mit Haustieren. Alle Frauchen und Herrchen sollten sich vor Urlaubsbeginn über die Regelungen in den Reiseländern zu informieren.

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (Drittländer) gelten seit 29. Dezember 2014 strengere EU-Regelungen. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Die Bundesrepublik Deutschland gestattet nach Bundesrecht nur noch die Einreise von Hunden und Katzen, die unter einem wirksamem Tollwutimpfschutz stehen. Die Ausnahmeregel für ungeimpfte Welpen gilt in Deutschland nicht mehr.

Reisende dürfen mit Tieren aus nicht EU-Mitgliedstaaten (Drittländern) nur noch über sogenannte Einreiseorte einreisen. In Baden-Württemberg ist dies der Flughafen Stuttgart. Alle Tiere unterliegen bei der Einreise aus Drittländern der Kontrolle durch den Zoll und die Veterinärbehörde. Die Tierhalterin/der Tierhalter sind verpflichtet, sich nach der Ankunft bei den Behörden am Flughafen zu melden.

In vielen Urlaubsländern gehören streunende Hunde und Katzen zum Urlaubsbild. Viele Menschen haben Mitleid mit diesen Tieren und möchten sie mit nach Deutschland zurück bringen. Dies ist jedoch nach dem europäischen Tiergesundheitsrecht streng verboten, wenn die Tiere die gesundheitlichen Vorrausetzungen nicht erfüllen. Tiere aus dem Urlaub mitzubringen könnte dazu führen, dass Menschen und Tiere in Deutschland mit Krankheiten wie zum Beispiel Tollwut angesteckt werden. Die in den vergangenen Jahren bei Haustieren festgestellten Tollwutfälle in Deutschland waren ausnahmslos auf im Reiseverkehr illegal mitgebrachte Tiere zurückzuführen. Tiere, die den Gesundheitsanforderungen nicht entsprechen (ohne gültige Tollwutimpfung,, ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und gegebenfalls eine ergänzende Blutuntersuchung zum Nachweis des Tollwutimpfschutzes), müssen auf Kosten der Halterin/des Halters in das Herkunftsland zurück geschickt oder in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. Im Ausnahmefall droht die Tötung des Tieres.

Im Ausland kostengünstig angebotene Welpen, insbesondere Rassehunde, werden häufig unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gezüchtet. Sie sind oft fehlernährt, krank, verhaltensgestört und sterben trotz intensiver und teurer Behandlungsversuche oftmals innerhalb kürzester Zeit. Die Rettung solcher Welpen führt leider dazu, dass auch die Züchtung unter meist tierschutzwidrigen Bedingungen weitergeht.

Die EU-rechtlichen Anforderungen im Reiseverkehr mit Heimtieren wurden grundlegend überarbeitet. Sie sind weiterhin abhängig vom jeweiligen Reiseland und der Anzahl der mitgeführten Tiere. Bis zu maximal fünf Tiere dürfen im Reiseverkehr unter erleichterten Bedingungen mitgebracht werden. Die Tiere müssen von ihren im Heimtierpass genannten Haltern oder einer ermächtigten Person begleitet werden und dürfen nicht zum Verkauf oder dem Übergang des Eigentums bzw. einen Tierhalterwechsel bestimmt sein. Dies ist in einer sogenannten Tierhaltererklärung entsprechend zu bestätigen. Der für den Reiseverkehr innerhalb der EU beziehungsweise zur Wiedereinreise in die EU nach einem Drittlandaufenthalt erforderliche EU-Heimtierausweis wird in Baden-Württemberg in jeder Tierarztpraxis ausgestellt. Seit dem 29.12.2014 dürfen bei der Erstausstellung nur noch solche Heimtierausweise verwendet werden, welche den neuen Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 entsprechen.

Die Anforderungen für Reisen mit Heimtieren finden Sie detailliert auf der Ministeriums-Internetseite.