Mindestlohn: DGB zieht positive Bilanz

Stuttgart (pm/da) Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat eine positive Bilanz im Hinblick auf den Mindestlohn gezogen. „Der gesetzliche Mindestlohn hat in den vergangenen vier Jahren für viele Beschäftigte in Baden-Württemberg mehr Entgelt gebracht. Zudem ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf einen neuen Höchststand geklettert. Der Mindestlohn hat den privaten Konsum angekurbelt und so zum anhaltenden Aufschwung beigetragen“, sagte der DGB-Landesvorsitzende Martin Kunzmann. Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 Euro in der Stunde.

Der Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 eingeführt. Nach Angaben des DGB belegt eine aktuelle Auswertung auf der Basis neuer Zahlen des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit die positiven Effekte des Mindestlohns: Sowohl die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als auch die Löhne seien in Baden-Württemberg seit Januar 2015 gestiegen. Demnach lag das Plus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Baden-Württemberg bis Ende September 2018 bei 9,4 Prozent. Die Land- und Forstwirtschaft verzeichnet einen Beschäftigungsaufbau von 34,7 Prozent. Dies sei das Gegenteil von dem, was die Kritiker des Mindestlohns vor dessen Einführung behauptet hätten: Insbesondere die Arbeitgeber in der Landwirtschaft haben laut Kunzmann vor untragbar hohen Kosten durch den Mindestlohn gewarnt; auch im Gastgewerbe hätten Kritiker Einbrüche vorhergesagt. Dort habe zwischen Januar 2015 und September 2018 aber ein Beschäftigungsaufbau von 17,6 Prozent stattgefunden.

Weniger Minijobs in Baden-Württemberg

Ein weiterer erfreulicher Effekt des Mindestlohnes war dem DGB zufolge der Rückgang der aus seiner Sicht wenig perspektivreichen und Altersarmut provozierenden Minijobs (ausschließlich geringfügige Beschäftigung): Deren Zahl sei in Baden-Württemberg um 6,6 Prozent gesunken. Rund die Hälfte dieser ausschließlich geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse seien in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt worden. Auch bei der Lohnentwicklung zieht der DGB eine positive Zwischenbilanz: Der Mindestlohn habe für die Gruppe der An- und Ungelernten ein Lohnplus von 7,1 Prozent gebracht (seit Januar 2015). „Der Mindestlohn ist eine Haltelinie nach unten. Mehr Entgeltgerechtigkeit erreichen wir aber nur durch Tariflöhne, die die Beschäftigten angemessen am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen beteiligen“, resümierte Kunzmann.

1.600 Euro im Monat nicht existenzsichernd

Trotz der positiven Bilanz sieht Kunzmann Verbesserungsbedarf: „Der Staat muss seine Verantwortung als größter Auftraggeber ernst nehmen und endlich dafür sorgen, dass er seine Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergibt. Ich fordere die Landesregierung auf, bei der Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes Tariftreue als ein hartes Kriterium bei allen Vergaben einzuführen.“ Außerdem bedeute ein Mindestlohn von 9,19 Euro in der Stunde bei einer 40-Stunden-Woche ein Bruttoeinkommen von rund 1.600 Euro; das sei nicht existenzsichernd.