Mietpreisbremse auch für Karlsruhe und Rheinstetten

Berlin/Karlsruhe/Rheinstetten (pm/yb) Die Bundesländer können seit Montag auf die sogenannte Mietpreisbremse treten, um sprunghafte Mieterhöhungen zu vermeiden. Als erstes Bundesland hat Berlin von dem Gesetz Gebrauch gemacht. Karlsruhe und Rheinstetten zogen nach.

Künftig dürfen die Mieten in den betroffenen Kommunen – Karlsruhe und Umgebung- innerhalb von drei Jahren bei bestehenden Verträgen maximal um 15 Prozent steigen. Andernorts darf im selben Zeitraum um bis zu 20 Prozent erhöht werden. Zudem dürfen in den per Rechtsverordnung festgelegten Gebieten Kündigungen bei Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen erst nach fünf Jahren ausgesprochen