Rastatt (kls) Hunde, die vom Ordnungsamt wegen Verhaltensauffälligkeiten beschlagnahmt werden, würden eigentlich ins Tierheim kommen – können aber dort nicht mehr so einfach abgegeben werden. Die Tierheime sind seit einiger Zeit am Limit. Häufig sind die verhaltensauffälligen Hunde Listenhunde, die unter bestimmten Bedingungen eingeschläfert werden können, allerdings nicht immer. In Rastatt hat sich das Ordnungsamt ans Tierheim gewandt – mit einer Anfrage, die den Vorstand und die Tierheimleiterin erschüttern.
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