Rastatt (mcs) Nachdem zahlreiche Clubbetreiber nach der Verkündung der Corona-Verordnung Ende August angekündigt hatten, ihre Clubs nicht öffnen zu können, da durch die Maskenpflicht in Innenräumen der Charakter des „Club-Feelings“ verloren gehe und deshalb Gäste ausbleiben würden, hatte das Gesundheitsministerium die Regelungen neu überdacht. Die aktuelle Verordnung besagt nun, dass Masken im Sitzbereich und auf der Tanzfläche nicht getragen werden müssen, sofern ein Hygienekonzept besteht. Unter dieser Vorgabe haben die Clubs auch bei uns in der Region seit vier Wochen wieder Ihre Pforten geöffnet und ziehen nun eine erste Zwischenbilanz.
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