Karlsruhe/Pforzheim (ks) Es sind die ersten beiden Absätze von Artikel 4 des Grundgesetzes, die im Moment vielerorts die Meinungen auseinandergehen lassen: Das Recht auf freie Religionsausübung wird angesichts des zweiten Lockdowns und der bevorstehenden Weihnachtfeiertage heiß diskutiert. Gottesdienste sind weiterhin erlaubt. Aber sind sie angesichts der hohen Infektionszahlen und der einschneidenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens noch angebracht? Bei dieser Frage gehen auch die Meinungen der Kirchen in der Region auseinander.
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