Karlsruhe (ms) Im Bund zeichnet sich vor der angekündigten Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor allem zu einer Maßnahme große Uneinigkeit ab: Die nächtliche Ausgangssperre. Die einen halten sie für wirksam, um private Kontakte am Abend zu verhindern. Die anderen halten sie für verfassungswidrig oder sogar kontraproduktiv, wenn dadurch Treffen in andere, engere Zeiträume verlegt werden. In Baden-Württemberg haben manche, wenn sie in einem Hochinzidenzgebiet leben, im schlechtesten Fall seit vier Monaten eine nächtliche Ausgangssperre. In der Stadt und im Landkreis Karlsruhe ab morgen wieder.
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