Baden-Baden (ck) Faktisch gesehen, ein aus juristischer Sicht offensichtlich einfach zu bewertender Fall: Ein Mieter verstößt gegen die Hausordnung und erhält in Folge von seiner Hausverwaltung die Kündigung. Im Fall des Baden-Badener Allgemeinmediziners und Hausarzt Egon Burg – wir hatten vor zwei Wochen über den Fall berichtet – scheint die moralische Bewertung der Sachlage weniger einfach. Schließlich handelt es sich bei dem Hausordnungsverstoß genaugenommen um die Begleiterscheinungen einer in Pandemiezeiten durchgeführten Impfaktion. Laut jüngsten Medienberichten ist mittlerweile allerdings auch wieder Bewegung in den Fall kommen – in seiner Praxis treffen wir Egon Burg daher ein weiteres Mal.
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