Karlsruhe (olg/msc) Die Stadt Karlsruhe hat die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 27.09.2019 zurückgenommen, nachdem das Oberlandesgericht in der mündlichen Verhandlung ausführlich dargelegt hatte, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe ist damit rechtskräftig. Aus dem zwischen den Parteien im November 2016 geschlossenen "Vertrag zur Entwicklung des neuen Fußballstadions im Wildpark" ergibt sich nach den Ausführungen des Vorsitzenden ein umfassender Informationsanspruch der KSC Betriebsgesellschaft Stadion GmbH (KSC Stadion GmbH) über alle Vorgänge, die den Neubau des Stadions betreffen. Von diesem Informationsanspruch sind auch die jeweils aktuelle Fassung des Totalunternehmervertrages einschließlich des Zahlungsplans und weitere Unterlagen wie Kostenschätzungen, Prüfexemplare, Nachträge und andere insbesondere mit Sonderwünschen der KSC Stadion GmbH zusammenhängende Unterlagen umfasst.
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