Karlsruhe (lp) Im Zuge der Corona-Pandemie beschloss die Bundesregierung im März eine Sonderregelung im Mietrecht. Vermieter können Mieter nicht kündigen, wenn diese ihre Miete wegen der Coronakrise nicht zahlen können, so der Beschluss. Das so genannte Mietenmoratorium läuft noch bis zum 30. Juni. Ähnlich wie bei der Krankschreibung per Telefon plant die Bundesregierung offenbar keine Verlängerung. Doch in welchem Umfang haben Mieter davon Gebrauch gemacht und war die Hilfe überhaupt hilfreich?
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