Weisenbach (mcs) Die indirekte Testpflicht soll ab dem 19.April an Schulen gelten, das die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg am gestrigen Nachmittag. Bereits nach kommende Woche soll es laut Land eine einwöchige Testphase geben. Alle in den schulischen Präsenzbetrieb einbezogenen Personen können das Angebot auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen. Ab dem 19. April ist dann in Kreisen, in denen die Inzidenz von 100 für drei Tage in Folge überschritten ist, ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Unterrichtsteilnahme. Neben Zustimmung sorgt die neuerliche Entscheidung aber auch für Kritik hinsichtlich des Mehraufwandes an den Schulen.
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