Rodung der Streuobstwiese in Bretten: verkraftbarer Verlust oder Ausnutzung einer Gesetzeslücke?

Bretten (cm) Streuobstwiesen gelten als artenreicher und schützenswerter Naturbestandteil. Am vergangenen Montag wurde ein Teil einer Streuobstwiese in Bretten gefällt. Der NABU Baden-Württemberg sieht darin einen von vielen Fällen, in denen vorhandene Naturschutzgesetze umgangen werden. Das Landratsamt Karlsruhe weist diese Vorwürfe von sich.