Baden-Württemberg (ck) Seit der ab 11. Januar dieses Jahres geltenden Corona-Verordnung, gilt für Besucher in Alten- Und Pflegeheimen: Sie müssen einen negativen Corona-Test vorlegen. Wir hatten vergangene Woche bereits berichtet, dass die Umsetzung auf Seiten der Pflegedienstleister durchaus kritisch gesehen wird. Am vergangenen Samstag beschloss nun das Kabinett im Rahmen einer überarbeiteten Corona-Verordnung weitere Verschärfungen, die den Infektionsschutz am „Brennpunkt“ Alten- und Pflegeheime weiter erhöhen sollen.
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