Notvergabeverfahren von Pforzheimer Buslinien für unwirksam erklärt: Aufgabenträger legt Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein

Pforzheim (lp) Es gibt Ärger im westlichen Enzkreis. Auslöser ist ein Vergabeverfahren der Buslinien 715, 716 und 717. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat die Notvergabe dieser Linien an die Busbetriebe Eberhardt und den Regionalbusverkehr Südwest für unwirksam erklärt. Grund – Bei dem Vergabeverfahren hätten die Aufgabenträger den vorherigen Betreiber Müller-Reisen nicht ausschließen dürfen. Zum 28. Februar 2020 hat die Firma Müller-Reisen einen Antrag auf Entbindung von den Linien beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt. In einer Notvergabe wurden die Linien kurzfristig neu aufgeteilt. Jetzt befasst sich sogar das Oberlandesgericht Karlsruhe mit der Angelegenheit