Karlsruhe (lp) Seit heute gelten in Baden-Württemberg ergänzend zur Maskenpflicht neue Auflagen zur Notfallbetreuung in Kindertagesstätten. Bislang hatten lediglich die Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, wie beispielsweise im Pflegeheim, der Apotheke oder im Krankenhaus. Durch die Wiedereröffnung diverser Geschäfte und die Lockerungen auch in vielen Betrieben, wie beispielsweise der Autobranche, gibt es immer mehr Eltern, deren Kindern nun betreut werden müssen.
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