Karlsruhe (lp) Seit dem 11. Januar gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese sieht unter anderem vor, dass Besucher von Pflegeeinrichtungen einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, um Angehörige weiter besuchen zu dürfen. Verantwortliche befürworten zwar eine Verschärfung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Bewohnern, seitens der Einrichtungen sei die Testpflicht schlicht und ergreifend, aber nicht umsetzbar.
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