Karlsruhe (msc) Nach der Ausgangssperre ist vor der Ausgangssperre, zumindest mancherorts. Stadt- und Landkreise können nach dem VGH-Urteil Anfang der Woche per Allgemeinverfügung nun eigenständig entscheiden, ob sie eine nächtliche Ausgangsbeschränkung einführen oder nicht. Vorausgesetzt sind drei Kriterien: Die Inzidenz muss sieben Tage in Folge über 50 sein, es muss ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt und eine wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich in Gefahr sein ? für den Landkreis Karlsruhe treffe das alles zu, erklärt das Landratsamt. Ab heute gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr am Folgetag.
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