Baden-Württemberg (ms/msc) Neben den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte hat sich die Landesregierung am gestrigen Dienstag im Rahmen der „Alarmstufe II“ auf weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus verständigt. Nachdem die entsprechende Verordnung am gestrigen Dienstag beschlossen wurde, greifen die neuen Regeln bereits ab heute.
Die neuen Regeln sehen eine zusätzliche vierte Stufe vor. Nach der Basis-, der Warn- und der Alarmstufe wird es künftig auch eine „Alarmstufe II“ geben, die ab einer landesweiten Intensivbetten-Auslastung von 450 Corona-Patienten oder ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von 6 gilt. Da dem Landesgesundheitsamt bereits am vergangenen Montag 489 Corona-Patient*innen auf den Intensivstationen gemeldet wurden und aufgrund des fortschreitenden Infektionsgeschehens ein weiterer Anstieg zu erwarten ist, gelten die Regeln der Alarmstufe II bereits von morgen an.
Im Rahmen der Alarmstufe II soll die sogenannte 2G-plus-Regeln in vielen Lebensbereichen kommen. Damit haben vielerorts nur noch Personen Zutritt, die geimpft oder genesen sind und einen negativen Schnelltest vorweisen können. Die neue Regel gilt unter anderem für Sport- und Kulturveranstaltungen, sowie auf Weihnachtsmärkten. Auch für Körpernahe Dienstleistungen sowie in Diskotheken und Bars gilt künftig 2G-plus. Darüber hinaus gilt bei Veranstaltungen eine Personenobergrenze, die 50 Prozent der maximalen Auslastung zulässt. Der Karlsruher SC darf also zum kommenden Heimspiel gegen Hannover nach aktuellem Stand der Dinge nur noch 10.000 Fans unter 2G-plus-Bedingungen ins Stadion lassen.
In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 500 – darunter Pforzheim – greift das Land härter durch. Dort gilt neben den Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte künftig auch die 2G-Regel im Einzelhandel und auf Märkten – ausgenommen davon ist allerdings die Grundversorgung. Die fast flächendeckende 2G-plus-Regel rechtfertigte Ministerpräsident Kretschmann heute damit, dass man das Virus nur durch Kontaktreduktion bekämpfen könne. Eine weitere Verschärfung der Regeln für Geimpfte schloss Kretschmann aus. Man müsse in der Pandemie auf Sicht fahren.
Trotz aller Gegenmaßnahmen geht Regierungschef Winfried Kretschmann davon aus, dass die Pandemie dauerhaft nur mit einer allgemeinen Impfpflicht in den Griff zu bekommen sei.
Das sind die neuen Regeln im Überblick:
- In Alarmstufe II gilt 2G plus künftig bei Veranstaltungen, auf Weihnachtsmärkten, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, in Prostitutionsstätten und Diskotheken. Das heißt, der Zugang ist nur für Geimpfte oder Genesene gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können. Aufgrund der damit verbundenen Herausforderungen für die Veranstaltungsbranche wegen bereits verkaufter Tickets, werden Verstöße in dieser Woche noch nicht verfolgt
- Außerdem gelten zusätzlich in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene von 21 bis 5 Uhr (Ausnahme bei Vorliegen triftiger Gründe, u. a. Berufsausübung, Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und Spazierengehen / körperliche Bewegung allein im Freien). Im Einzelhandel gilt in diesem Fall grundsätzlich 2G (Ausnahme: Grundversorgung).
- Für Friseurdienstleistungen gilt in beiden Alarmstufen eine 3G-Pflicht mit PCR-Tests.
- Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte werden ab der Alarmstufe auf 50 Prozent der Kapazität begrenzt.
- In Hotels gilt für touristische Übernachtungen bereits ab der Alarmstufe 2G, bei geschäftlichen Übernachtungen 3G.
- In Bus und Bahn sowie im Flugzeug gilt auf Grund bundesrechtlicher Vorgaben generell 3G.
- Veranstalter müssen Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen (z. B. der CovPassCheck-App) kontrollieren und den Namen anhand von Ausweisdokumenten überprüfen. Damit ist der Zutritt allein mit dem gelben Impfpass nicht mehr möglich, es muss der QR-Code per App oder in Papierform mitgeführt werden.
- Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler gelten nicht in Diskotheken – auch sie müssen 2G-Nachweise vorlegen, in der Alarmstufe II gilt 2G plus.
- Volljährige Schülerinnen und Schüler können nicht mehr den Schülerausweis vorlegen, um Zutritt zu erhalten. Für sie gelten die gewöhnlichen 2G- bzw. 3G-Zutrittsregelungen.
- Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren können noch voraussichtlich bis kurz nach dem Weihnachtsfest Zutritt mit dem Schülerausweis erhalten.