Was Bundestag und Bundesrat Ende vergangenen Jahres beschlossen haben, soll Mitte nächsten Monats in Kraft treten: Bis zum 15. März müssen unter anderem Beschäftigte in den Krankenhäusern und Pflegeheimen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen – ansonsten droht im härtesten Fall ein Betretungs- und damit ein faktisches Beschäftigungsverbot. Zu viele Punkte und arbeitsrechtliche Fragen seien derzeit noch ungeklärt, monierten zuletzt unter anderem die Parteispitzen der baden-württembergischen Christdemokraten und plädierten zwischenzeitlich für eine vorübergehende Aussetzung der Teil-Impfpflicht. In der jüngsten Ausgabe unseres Politmagazins Landtag BW widmen wir uns den derzeit diskutierten Schwierigkeiten bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht und haben dazu unter anderem mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Jochen Haußmann gesprochen.
Das könnte Sie auch interessieren
Panorama
Bombenfund bei Brückenbauarbeiten in Rastatt-Niederbühl
03. Feb. 2023
Rastatt (kls) Eine 250 Kilogramm schwere Weltkriegsbombe ist heute Mittag bei …
Baden TV Aktuell
Baden TV Aktuell – Donnerstag
02. Feb. 2023
18:02 Min.
Baden TV Aktuell - Donnerstag…

Wirtschaft
Bioökonomie: Pflanzenbasierte Fasern als Chance für die nachhaltige Wertschöpfung in der Region
02. Feb. 2023
03:05 Min.
Bioökonomie: Pflanzenbasierte Fasern als Chance für die nachhaltige …
