Landratsamt Enzkreis informiert über Einführung einrichtungsbezogener Impfpflicht

Pforzheim/Enzkreis (ck) Bundestag und Bundesrat hatten bereits im Dezember die so genannte ?einrichtungsbezogene Impfpflicht? verabschiedet. Diese ist als bundesgesetzliche Regelung im Infektionsschutzgesetz im Paragraf 20a umgesetzt und sieht vor, dass alle genannten Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesektors bis zum 15. März 2022 bei ihrem Arbeitgeber nachweisen müssen, dass sie vollständig geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte benötigen den Nachweis ab dem 16. März von vorn herein. Doch wie wird das Ganze jetzt umgesetzt? Im Rahmen einer Online-Pressekonferenz informierte am Morgen das Landratsamt Enzkreis über den aktuellen Stand.