Karlsruhe (mcs) Am 13.September des vergangenen Jahres standen sich der Karlsruher SC und die Agentur für Sportrechtevermarktung Lagardère Sport GmbH in einem Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe gegenüber. Gegenstand der Verhandlung damals – zwei vom KSC ausgesprochene Kündigungen des laufenden Vertrages beider Parteien. Diese war damals von der Hamburger Agentur Lagardère für unwirksam erklärt worden. Die Folge: Lagardère reichte Klage gegen den Karlsruher SC ein. Im Rechtsstreit vor dem Landgericht Karlsruhe wurde der Vermarktungsagentur für Sportrechte das Recht zugesprochen. Der KSC wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und zog vor das Oberlandesgericht Karlsruhe. Hier ging heute Morgen die mündliche Urteilsverkündung des Senats von statten.
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