Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die landesweiten Ausgangssperren gekippt hatte, sind die Gesundheitsämter per Landeserlass angewiesen worden, eine Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn in einem Stadt- oder Landkreis bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese sind gegeben, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner mindestens in den letzten sieben Tagen in Folge überschritten wurde, wenn ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt und die wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet ist.
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