Karlsruhe (lp) Mit dem heutigen Tag erhalten Ungeimpfte im Fall einer Corona-Quarantäne keine Ausgleichszahlung mehr. Schon seit längerem findet sich diese Regelung im Infektionsschutzgesetz des Bundes, ab dem 15. September gilt sie. Grund ist, dass bis zu diesem Tag jede erwachsene Person laut Sozialministerium die Möglichkeit hatte, einen vollständigen Impfschutz gegen SARS-CoV-2 zu erhalten. Gewerkschaften und Arbeitgeber kritisieren dieses Vorgehen und sehen erneut die Gefahr einer Impflicht durch die Hintertür.
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