Karlsruhe / Rastatt (hb) Baden-Württemberg hat dem neuen Glücksspielstaatsvertrag trotz scharfer Kritik vor allem aus der Branche zugestimmt. So sind jetzt beispielsweise Mindestabstände von 500 Metern Luftlinie zwischen den Spielhallen einzuhalten. Derselbe Mindestabstand gilt dann auch zwischen einer Spielhalle und Kinder- und Jugendeinrichtung.
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