Karlsruhe (ck) Seit heute ist sie offiziell – die Maskenpflicht in Baden-Württemberg. Heißt konkret: Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr werden dazu verpflichtet im öffentlichen Nahverkehr, an Haltestellen und in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und Einkaufszentren eine Maske zu tragen, wenn keine zwingenden z.B. gesundheitliche Gründe dagegen sprechen. Dabei sind nicht-medizinische Alltagsmasken ausreichend. Ob sich die Karlsruher an die neue Regelung gehalten halten und wie die Maskenpflicht generell ankam – Christian Körner berichtet.
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