Einrichtungsbezogene Impflicht im Medizin- und Pflegebereich eingeführt – aber auch durchgesetzt?

Gaggenau (ck) Seit heute Morgen 0 Uhr gilt sie offiziell: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf dem Medizin- und Pflegesektor. Um diese letztlich auch durchzusetzen, waren bis gestern alle Beschäftigten dazu aufgefordert einen entsprechenden Impfstatus beim Arbeitgeber nachzuweisen. Eine entsprechende Weitermeldung Nichtgeimpfter an das zuständige Gesundheitsamt, soll dann von Seiten der Einrichtung möglichst „unverzüglich“ erfolgen. Über die Umsetzung vor Ort haben wir uns heute mit dem Leiter der Gaggenauer Altenhilfe unterhalten.