Karlsruhe (kls) Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impf- und Nachweispflicht. Das Personal im Pflege- und Gesundheitswesen musste demnach bei seinem Arbeitsgeber einen Nachweis zur vollständigen Impfung oder Genesung von COVID-19 vorlegen. Es war und ist ein großes Streitthema, weshalb 46 Personen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zurückgewiesen. Die Teil-Impfpflicht bleibt bestehen.
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