Bundesverfassungsgericht bestätigt einrichtungsbezogene Impf- und Nachweispflicht und lehnt Verfassungsklage ab

Karlsruhe (kls) Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impf- und Nachweispflicht. Das Personal im Pflege- und Gesundheitswesen musste demnach bei seinem Arbeitsgeber einen Nachweis zur vollständigen Impfung oder Genesung von COVID-19 vorlegen. Es war und ist ein großes Streitthema, weshalb 46 Personen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zurückgewiesen. Die Teil-Impfpflicht bleibt bestehen.