Bund und Länder beschließen bundesweit schärfere Corona-Maßnahmen – erste Reaktionen aus der Region

Region (mcs) Bund und Länder haben sich bei ihrem heute stattfindenden Corona-Krisengespräch angesichts deutlich gestiegener Infektionszahlen auf massive Einschränkungen verständigt. Die neuen Corona-Regelungen werden am kommenden Montag bundesweit  in Kraft treten. Die neuen Regeln sollen zunächst bis Monatsende gelten. Wenn diese greifen, wäre vielleicht eine Weihnachtsfeier ohne größere Einschränkungen möglich – das zumindest die Hoffnung der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten. In zwei Wochen will Merkel erneut mit den Länderchefs tagen und überprüfen, ob und wie die Maßnahmen wirken.

Folgende Beschlüsse hat die Bundesregierung im Zuge der Krisensitzung beschlossen:

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte mit maximal zehn Personen treffen. Zudem werden Bürger angehalten, Kontakte jenseits des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.  Zudem werde geraten, nicht notwendige private Reisen und Besuche von Verwandten zu vermeiden.

Gastronomiebetriebe

Diese sollen vom kommenden Montag an für den restlichen Monat schließen, ebenso wie Bars, Diskotheken und Kneipen. Davon ausgenommen sein wie bereits im Frühjahr die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Kantinen sollen ebenfalls offen bleiben dürfen.

Groß- und Einzelhandel

Dieser bleibt anders als zu Beginn der Pandemie im Frühjahr unter Hygieneauflagen geöffnet. Erlaubt ist aber maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.

Dienstleistungen

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios sollen geschlossen werden, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. So heißt es im Beschluss von Bund und Ländern. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseursalons bleiben – unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene – geöffnet.

Schulen und Kindergärten

Auch diese sollen unter den bereits bestehenden Corona-Maßnahmen offen bleiben.

Amateursportbetrieb

Dieser wird eingestellt. Die Vereine dürfen also auch nicht mehr trainieren. Ebenfalls geschlossen werden Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder. Der Profisport, etwa die Fußball-Bundesliga, werde ihre Spiele im November ohne Zuschauer austragen.

Freizeiteinrichtungen/Unterhaltung

Deutschlandweit werden wollen Bund und Länder diese ab nächster Woche bis Ende November deutschlandweit weitgehend untersagen. Dazu zahlen Theater, Opern und Konzerthäuser. Auch Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen und Bordelle müssen schließen, ebenso wie Kinos, Freizeitparks und Messen.

Touristische Übernachtungsangebote

Diese sind im Inland im November verboten und dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen genutzt werden.

Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werde der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen, heißt es im Beschluss der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.

Arbeitgeber sind dem Beschluss zufolge aufgerufen, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Zudem sollen Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen verstärkt werden – dabei soll es auch verdachtsunabhängige Kontrollen geben.

Für weite Teile der Wirtschaft ist der Lockdown ein harter Schlag – hier ein erstes Stimmungsbild aus der Region.