Betriebsverbot für Bordelle ab 12. Oktober aufgehoben

Karlsruhe (hb) Das einst älteste Gewerbe befindet sich seit Mitte März im Stillstand. Bordell-Betreiber*innen aus Karlsruhe sind der Meinung: ?Das vollständige Untersagen aller sexueller Dienstleistungen sei gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?. Die Petitionen und Beschwerden haben geholfen, die Schließung von Bordellen und das Betriebsverbot wurden nun per Eilantrag aufgehoben.