Baden-Baden (ck) Am 9. November 2022 hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe darüber informiert, dass es beabsichtigt, auf der Basis einer naturschutzrechtlichen Allgemeinverfügung ein neues Schutzkonzept für den Wanderfalken umzusetzen. In einem ersten Schritt zur Umsetzung hat das Regierungspräsidium die Stadt Baden-Baden dazu angewiesen, ein Betretungsverbot für die „Badener Wand“ und die davor befindliche Blockschutthalde im Wege einer Allgemeinverfügung zu erlassen. Die Badener Wand ist der Brutfelsen des Wanderfalken, an dem er sich inzwischen ganzjährig aufhält. Ziel des neuen Schutzkonzepts ist die Beruhigung dieses Brutfelsens und seines unmittelbaren Umfelds. Das Betretungsverbot soll daher ganzjährig gelten und betrifft das Klettern am Felsen sowie das Betreten des Felskopfes über die sogenannte Felsenbrücke. Auf einer eigenen Pressekonferenz nahm die Stadt Baden-Baden heute zur Entwicklung Stellung.
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