3G-Regelung im Einzelhandel entfällt: Überarbeitete Verordnung bringt Lockerungen

Baden-Württemberg (lp) Seit heute gelten in Baden-Württemberg die jüngsten von der Landesregierung beschlossenen Änderungen der Corona-Verordnung. Unter anderem gilt für Großveranstaltungen in Sport und Kultur eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent, in der Gastronomie müssen keine Kontaktdaten mehr hinterlegt werden. Weiter geschlossen, zumindest in der aktuellen Alarmstufe 1, bleiben Clubs und Messen dürfen weiterhin nicht stattfinden. Am glücklichsten über die Änderungen der Corona-Verordnung dürfte aber der Einzelhandel sein.