Karlsbad/Pforzheim (msc) Seit gestern gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Alle Beschäftigten vor Ort müssen demnach entweder geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sein. Das gilt sowohl Büros und Werkshallen als auch Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes. Für die Überprüfung der 3G-Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätte ist der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich. Somit muss jeder Mitarbeiter am Werkstor oder an der Bürotür abgefangen und kontrolliert werden. Wie das in unserer Region klappt, sehen Sie im Beitrag.
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