Enzkreis/Maulbronn (pm/mw) Die Stadt Maulbronn muss nach dem heutigen Gerichtsbeschluss weiterhin Teil der Zweckverbandsmitgliedschaft Breitbandversorgung Enzkreis bleiben. 2019 entschied sich der Gemeinderat Maulbronns dazu die Gemeinschaft zu verlassen, begründet durch die damalige Martksituation.
Mit dem Urteil hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe einer Klage des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis (Kläger) gegen die Stadt Maulbronn (Beklagte) stattgegeben, mit der der Kläger zum einen festgestellt wissen wollte, dass die Kündigung der Zweckverbandsmitgliedschaft durch die Beklagte unwirksam ist und zum anderen die Zahlung der Verbandsumlage für 2020 durch die Beklagte eingefordert hat.
Der Zweckverband wurde 2013 gegründet. Ihm gehören 25 Kommunen im Enzkreis und der Enzkreis selbst an, seit 2013 auch die Beklagte. Aufgabe des Verbandes ist die Schaffung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Breitbandversorgung im Verbandsgebiet. Die Kostendeckung erfolgt u.a. durch eine von den Mitgliedern erhobene Umlage. Im Dezember 2019 kündigte die Beklagte die Mitgliedschaft im Zweckverband zum 31.12.2019 wegen von ihr angenommener grundlegender Änderungen der bei Gründung des Zweckverbands maßgeblichen Umstände. So hätten sich die Aktivitäten privater Breitbandversorger auf ihrem Gebiet verstärkt und die Förderleistungen für den Breitbandausbau durch Bund und Land verändert. Außerdem habe sie erhebliche finanzielle Belastungen durch den Verbleib im Zweckverband. In der Folge bezahlte die Beklagte für das Jahr 2020 die Umlage für den Zweckverband in Höhe von 59.630,87 € nicht. Gegen die Kündigung und die Nichtentrichtung der Umlage wandte sich der Kläger erfolg-reich mit der jetzt entschiedenen Klage.