Maskenpflicht in Rastatter Innenstadt wird verlängert

Rastatt (pm/mcs) Die Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt von Rastatt und an der Rheinpromenade in Plittersdorf sowie für das Personal in Kindertageseinrichtungen wird auf Bitte der Stadt Rastatt bis zum 13. Juni 2021 verlängert. Das teilte das Landratsamt heute mit.

Das Landratsamt Rastatt begründet den Schritt mit den weiterhin hohen Infektionszahlen im Stadtgebiet, die noch immer deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen. Die Maskenpflicht gilt damit weiterhin für Fußgänger in weiten Bereichen der Rastatter Innenstadt und in Parkanlagen – von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6 bis 21 Uhr – sowie an der Rheinpromenade bei der Rheinfähre Plittersdorf, von Freitag bis Sonntag in der Zeit von 8 bis 21 Uhr. Radfahrer sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Bild: Symbolbild