LKW-Fahrverbot wird während der Sommerzeit ausgeweitet

Karlsruhe (pm/ij)  Der Juni ist auch schon wieder zu Hälfte vorbei – damit rücken die Sommerferien immer näher. Viele reisen dann mit dem Auto an ihr Urlaubsziel.

Damit das einwandfrei funktioniert, gilt ab dem 1. Juli zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen Beschränkungen für den scheren LKW-Verkehr. Diese Ferienreiseverordnung gilt bis zum 31. August. Betroffen sind davon bei uns in der Region unter anderem die A8. Auf der A 5 zwischen Darmstädter Kreuz und Karlsruhe Süd. Das Verbot gilt für LKW über 7,5 Tonnen von 7 Uhr morgens bis 8 Uhr abends.