Baden-Württemberg: Landtagswahl 2021 findet am 14. März statt

Stuttgart (pm/msc) Die Landtagswahl im kommenden Jahr findet am 14. März statt. Das gab das Land Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung bekannt. 

Auf Vorschlag des Innenministers Thomas Strobl hat der Ministerrat heute beschlossen, dass der nächste Landtag am 14. März 2021 gewählt wird. „Als Bürger dieses Landes, als Demokrat, bitte ich die Menschen im Land: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Die Demokratie, das Wahlrecht wurden hart erkämpft, sie sind wie ein wunderbares Geschenk. Nehmen Sie es an und tragen Sie Ihren Teil zu unserer Demokratie bei. Wir müssen jeden Tag aufs Neue für unsere Demokratie einstehen und gegen ihre Gegner und Feinde verteidigen. Wählen zu gehen, ist ein einfacher Beitrag dazu“, so der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl.

Die Wahlperiode des 16. Landtags von Baden-Württemberg endet am 30. April 2021. Die Neuwahl muss nach Artikel 30, Absatz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vor Ablauf der laufenden Wahlperiode stattfinden. Nach Artikel 30, Absatz 3 Satz 1 der Landesverfassung muss sich der neue Landtag spätestens am 17. Mai 2021 konstituieren.

Zwischen der Wahl und der konstituierenden Sitzung müssen das endgültige Wahlergebnis ermittelt und festgestellt, die Gewählten benachrichtigt und dem Landtag die Mandatsannahmen mitgeteilt werden. Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, werden dafür erfahrungsgemäß etwa fünf Wochen benötigt. Die nächste regelmäßige Landtagswahl sollte somit spätestens Ende März 2021 stattfinden. Weder die Landesverfassung noch das Landtagswahlgesetz legen ausdrücklich einen frühestmöglichen Wahltermin fest. „Damit die sitzungslose Zeit des Landtags begrenzt und die Wahlperiode nicht verkürzt wird, sollte die Landtagswahl aber nicht vor März 2021 stattfinden“, so Minister Thomas Strobl weiter.

Der Ministerrat von Baden-Württemberg hatte bereits in der Sitzung am 28. Januar 2020 den Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl, den 14. März 2021 als Wahltag vorzusehen, zur Kenntnis genommen. Das Innenministerium hat danach die Landesverbände der im Landtag vertretenen Parteien, die Landtagsverwaltung, die Kirchen und die kommunalen Landesverbände zum 14. März 2021 als Wahltermin angehört. Es wurden keine Bedenken gegen den Termin geäußert.