Landratsamt bezahlt Zuschuss zur Förderung von Flüchtlingsbeauftragten

Enzkreis (pm/yb) Fünf Wochen nach der ersten Konferenz im Landratsamt Enzkreis zur kreisweiten Koordinierung ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe lässt der Enzkreis Taten folgen: Um die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden mit dem Landratsamt wie auch untereinander und mit weiteren zuständigen Stellen zu optimieren, fördert der Enzkreis die Einrichtung je einer Koordinationsstelle für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer bei den Kommunen.

Sozialdezernentin Katja Kreeb hat in einem Schreiben zunächst die Bürgermeister über das Vorhaben informiert. „Wir möchten die Kommunen unterstützen, einen Flüchtlingsbeauftragten als geringfügig Beschäftigten oder auch in Teilzeit anzustellen“, erläutert Kreeb. „Der Zuschuss ist gestaffelt; je nach Größe der Stadt oder Gemeinde zahlt der Kreis beginnend ab Januar von 500 bis maximal 1.100 Euro pro Monat“, so Kreeb. Die Förderung ist für maximal zwei Jahre vorgesehen. „Dies entspricht dem Zeitraum der vorläufigen Unterbringung, für die der Enzkreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde zuständig ist“, erklärt die Sozialdezernentin die Dauer. Der Kreis wird diese Unterstützung über Mittel aus dem Sozialbetreuungsanteil der Flüchtlingspauschale, den er selbst vom Land erhält, finanzieren.