Karlsruhe (ij) Bei der jüngsten Sitzung des Kreistages in Karlsruhe war die geplante Reform des Ärztlichen Notfalldienstes in Baden-Württemberg Thema. Die Reform soll ab dem 01.01.2014 gelten.
Die Fraktionen wandten sich an den Landrat, nachdem die Bekanntgabe dieser Planungen sowohl bei den niedergelassenen Ärzten als auch den Städten und Gemeinden im Landkreis für erhebliche Irritationen gesorgt hatten. Die Fraktionen sorgen sich, ob mit dem Konzept der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg das bisherige Niveau der Ärztlichen Notfallversorgung im Landkreis Karlsruhe erhalten werden kann und unterstützen einen konkreten Planungsvorschlag der Ärzteschaft, der der KVBW bereits vorliegt.
Landrat Dr. Christoph Schnaudigel wandte sich nun mit einem Brief an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Darin machte er unter anderem klar, dass sich die Reform des Ärztlichen Notfalldienstes nicht nur an dem Ziel der Einsparung von finanziellen und zeitlichen Ressourcen orientieren darf. Die Dauerhafte Versorgung der Bevölkerung mit ärztlichen Leistungen außerhalb der Praxissprechzeiten müssten im Vordergrund stehen.