Landkreis Rastatt (pm/mw) Der Landkreis Rastatt hat laut dem örtlichen Gesundheitsamt die Öffnungsstufe drei erreicht. Vorausgegangen ist eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Die Lockerungen treten ab Donnerstag, 10. Juni in Kraft.
Treffen im öffentlichen und privaten Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten sind wieder erlaubt (nicht mitzuzählen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahre, sowie geimpfte und genesene Personen; Paare, die nicht zusammenleben sind ein Haushalt; zusätzlich zu einem solchen Treffen dürfen maximal fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiterten Haushalten dazu kommen, so dass Kindergeburtstage in kleinem Rahmen wieder möglich sind.
Die Lockerungen haben die Öffnungen folgender Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen zur Folge:
- Die Testpflicht im Einzelhandel entfällt
- Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien sind mit bis zu 250 Personen innen erlaubt
- Vortrags- und Informationsveranstaltungen sind mit bis zu 500 Personen außen und 250 innen erlaubt
- Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit sind mit bis zu mit bis zu 18 Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 30 Beteiligten im Freien oder 60 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 120 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten im Freien erlaubt
- Gastronomie, Shisha- und Raucherbars dürfen nun von 6-1 Uhr öffnen (ansonsten gelten die entsprechenden Regelungen der Öffnungsstufen 1 und 2 fort)
- Messen, Ausstellungen und Kongresse sind mit einer Person pro 10 qm erlaubt
- Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen/ Betriebsversammlungen von Betrieben; Vereinen o.ä. sind mit bis zu maximal 500 Personen außen und maximal 250 Personen innen erlaubt
- Kulturveranstaltungen (Theater, Opern, Kulturhäuser, Kinos u. ähnliche) innen sind mit bis zu bis 250 Personen und außen bis 500 Personen erlaubt
- Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen sind allgemein gestattet (1 Person pro 10 qm)
- Wellnessbereiche, Saunen u. Schwimmbäder sind innen und außen gestattet (1 Person pro 10 qm)
- Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung und ähnliche dürfen nun von 6-1 Uhr öffnen (ansonsten gelten die entsprechenden Regelungen der Öffnungsstufe 2 fort)
- Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl sind mit bis zu maximal 500 Zuschauern außen und maximal 250 Zuschauern innen erlaubt
- Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl sind mit bis zu maximal 500 Zuschauern außen und maximal 250 Zuschauern innen erlaubt
- Der Besuch von Archiven, Büchereien, Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen ist wieder allgemein gestattet.