Karlsruhe (pm/amf) Der Landkreis Karlsruhe ist tierseuchenfrei. Das haben die Amtstierärzte des Landratsamts Karlsruhe bestätigt, die am Dienstag ihren Jahresbericht für 2015 vorgestellt haben. Die Afrikanische- und die klassische Schweinepest, das Bovine Herpesvirus 1 bei Rindern und die Tollwutüberwachung umfassten die Kontroll- und Bekämpfungsaktivitäten.
Seit 2002 wird das Bovine Herpesvirus 1 (BHV1) bekämpft, eine akut verlaufende, hoch ansteckende Erkrankung von Rindern, die für den Menschen völlig ungefährlich ist. Insbesondere in den letzten Jahren wurde die Bekämpfung intensiviert und der Prozentsatz der freien Rinderbestände konnte stetig erhöht werden. Die Aktivitäten zeigen den gewünschten Erfolg: Die EU hat Baden-Württemberg am 15. Oktober vergangenen Jahres als BHV-1 freie Zone anerkannt. Zur Aufrechterhaltung dieses Status ist es wichtig, die Untersuchungsintervalle für Blut- und Milchproben weiterhin konsequent einzuhalten. Im Landkreis Karlsruhe wurden daher im Jahr 2015 bei insgesamt 79 Mutterkuhhaltungen von 1.006 Tieren Blutproben sowie bei 17 Milchviehhaltungen Sammelmilchproben von 2.056 Tieren entnommen. Sämtliche Untersuchungen verliefen negativ.
Auch die Bilanz bei der Tollwutüberwachung fällt positiv aus. Keiner der fünf Füchse, die im vergangenen Jahr auf Tollwut untersucht wurden, war infiziert. Da Deutschland seit 2008 tollwutfrei ist, werden nur noch sogenannte Indikatortiere untersucht, das heißt Tiere mit Verhaltens- und sonstigen Auffälligkeiten oder Krankheitserscheinungen. Beim Auftreten von Füchsen in Wohngebieten kann daher bezüglich der Tollwut Entwarnung gegeben werden.
Entgegen anderer Befürchtungen hat sich die Afrikanische Schweinepest nicht über die bisher bekannten Bereiche des Baltikums und Polens ausgebreitet. 75 Wildschweine wurden im vergangenen Jahr auf die Klassische und Afrikanische Schweinepest mit negativem Ergebnis untersucht. Die hochinfektiöse Tierseuche ist nur für Schweine, nicht jedoch für den Menschen gefährlich. Sie kann auf mehrere Wege eingeschleppt werden, wie beispielsweise über die Einfuhr infizierter Fleischprodukte, durch Tiertransporte oder auch durch mit Blut oder Kot toter Tiere kontaminierter Ausrüstungsgegenstände.
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung wird weiterhin intensiv mit den Landwirten, praktizierenden Tierärzten und Jägern an der Umsetzung und Durchführung der landesweiten Monitoringprogramme arbeiten, um dem Auftreten von anzeigepflichtigen Tierseuchen entgegenzuwirken.