Landesregierung ergreift Maßnahmen für Trockenschäden

Baden-Württemberg (pm/sw) Landesregierung ergreift Maßnahmen, damit Landwirte Trockenschäden besser bewältigen können.

Die Hitze und die außergewöhnliche Trockenheit in diesem Sommer haben die baden-württembergische Landwirtschaft stark getroffen. Während die Getreideernte im Land noch mit durchschnittlichen Erträgen eingebracht werden konnte, wirkt sich die Trockenheit insbesondere negativ auf das Grünland und den Silomaisanbau aus. Durch die fehlenden Niederschläge wird in den viehhaltenden Betrieben vielfach das Futter knapp. „Wir sehen die Trockenheit mit großer Sorge“, berichtet Minister Alexander Bonde.

Bonde erklärt, dass die Landesregierung die landwirtschaftliche Rentenbank gebeten habe, das Liquiditätshilfeprogramm für alle trockenheitsgeschädigten Betriebe zu öffnen, dadurch kann die Liquidität der betroffenen Betriebe gesichert werden.

Nach aktueller Auswertung habe die Landesregierung beschlossen, die Futternutzung von sogenannten ÖVF-Bracheflächen zuzulassen. „Konkret heißt das: Noch als Futter verwertbarer Aufwuchs sowie noch kommender Aufwuchs auf diesen Bracheflächen kann verfüttert werden. Landwirte können somit in dieser Notsituation den Aufwuchs auf Ackerbrachen und Feldrandstreifen verfüttern“, erklärt der Minister.

Außerdem erneuert Bonde seine Forderung an die Bundesregierung, einer steuerlichen Ausgleichsrücklage nicht länger im Weg zu stehen. Durch eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage können Landwirte in guten Jahren einen Teil ihrer Einnahmen unversteuert für schlechte Jahre zurücklegen.