Land ändert 2G-Plus-Regel: Nicht nur Geboosterte von Testpflicht ausgenommen

Region (pm/ks) Das Land Baden-Württemberg hat die seit diesem Wochenende geltende Corona-Verordnung noch einmal überarbeitet. Nicht nur Menschen mit einer Booster-Impfung sind nun von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen, sondern auch Menschen, die erst zweifach geimpft sind. Auch Genesene brauchen keinen Test. Allerdings darf die letzte Impfung oder Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Außerdem hat das Land die  Übergangsregelungen für ungeimpfte Jugendliche verlängert.

Wie das Sozialministerium heute mitteilt, seien die Verantwortlichen zu dem Entschluss gekommen, die Verordnung noch einmal auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen zu präzisieren. Demnach sind nun alle Geimpften und Genesenen von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit, deren Impfung oder Ansteckung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Eine entsprechende Klarstellung will die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.  Die Frist für noch  nicht geimpfte Jugendliche hat das Land außerdem verlängert. Bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten.