Karlsruhe (pm/da) Lagardère Sports hat vor dem Landgericht Karlsruhe Klage gegen die Vertragskündigung des Karlsruher SC eingereicht. Wie der Vermarkter heute mitteilte, geschah das bereits am 29. Januar; Ziel sei es, die Unwirksamkeit der Kündigung des KSC gerichtlich feststellen zu lassen.
Ende vergangener Woche war bekannt geworden, dass der KSC den Vertrag mit seinem Vermarkter gekündigt hatte; dabei machte der Verein nach eigener Aussage von seinem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch. Ein solches Kündigungsrecht hat der KSC aus Sicht von Lagardère Sports aber nicht. ,,Den KSC anderweitig zu einer Kündigung berechtigende Gründe liegen nicht vor und wurden seitens des KSC auch nicht vorgetragen. Die klageweise Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ist notwendig, um die Rechtsposition von Lagardère Sports gerichtlich zu bestätigen und durchzusetzen“, äußerte sich heute Christian Jäger, Executive Director Lagardère Sports Region Süd. Ihm zufolge ist der Vermarkter weiterhin bereit, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ,,soweit diese nach Aussagen des KSC nur die koordinierte Abwicklung des einseitig gekündigten Vertragsverhältnisses zum Gegenstand haben können, stellt dies jedoch keine Basis dar, da Lagardère Sports die Zusammenarbeit mit dem KSC und seinen Partnern fortführen möchte“.
Gericht soll Klarheit schaffen
Das Karlsruher Landgericht soll in der Sache nun Klarheit schaffen. Nach Angaben von Lagardère Sports wurde die Klageschrift dem Anwalt des KSC unter Hinweis auf deren Einreichung am 30. Januar übermittelt. Der entsprechende Gerichtskostenfestsetzungsbeschluss sei dem Lagardère Sports Anwalt Prof. Christoph Schickhardt am 25. Februar 2019 zugestellt worden. Die offizielle Klageschrift vom Landgericht wurde dem KSC dagegen noch nicht zugestellt.
Lagardère Sports möchte sich bis auf weiteres zu diesem Vorgang nicht mehr öffentlich äußern; auch um die Sponsoren und Partner des KSC nicht zu verunsichern.