Karlsruhe (pm) Anlässlich einer gemeinsamen Besprechung zum Thema „Lärmschutz an der A5“ haben das Regierungspräsidium Freiburg und der A5-Konzessionsnehmer „Via Solutions“ die Gemeinden Achern, Bühl, Ottersweier und Sinzheim vor einigen Tagen ausführlich über den Schallschutz an der Autobahn informiert. Ergebnis war unter Anderem, dass speziell in Ottersweier offenbar einige Bürger immer noch nicht ihren Anspruch auf zusätzlichen Schallschutz eingelöst haben. „Entsprechende Anträge, die gute Aussichten auf Erfolg haben, wurden offenbar immer noch nicht gestellt“, so Gerald Schmidt vom Freiburger Regierungs-präsidium, das als Aufsichtsbehörde für die Umsetzung des Projektes tätig ist.
Der A5 – Streckenabschnitt zwischen Baden-Baden und Appenweier wurde bereits vor Weihnachten 2013 fast vollständig fertiggestellt und 6-streifig für den Verkehr freigegeben. Zu den eigentlichen Straßenbauarbeiten gehörten auch die „aktiven Lärmschutzanlagen“ wie beispielsweise der neue Fahrbahnbelag, die Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände und Wall-/Wandkombinationen.
Die inzwischen hergestellten Lärmschutzanlagen bewirken, dass die gesetzlichen Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Maßgebend für ihre Bemessung sind die schalltechnischen Untersuchungen für die Genehmigung der 6-streifigen Strecke. Die wesentlichen Parameter dieser Berechnungen waren neben der Wahl des Fahrbahnbelages auch der Abstand zur Wohnbebauung, die Art der baulichen Nutzung gemäß der örtlichen Bauleitplanung und insbesondere auch die prognostizierte Verkehrsbelastung auf der A5. Die Berechnungen berücksichtigen auch die phasenweise ungünstigen Wind- und Wetterverhältnisse.
„Wir wissen natürlich, dass sich die Schallemissionen mit der Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 5 im fraglichen Abschnitt erhöht haben und viele Bürger das als störend wahrnehmen. Aber nach heutigem Maßstab haben wir ein bautechnisches Schallschutzniveau, das relativ hoch ist“, so Schmidt.
Der gebaute Lärmschutz an der A5 beruht auf berechneten Lärmemissionen, die höher sind als die aktuell nachweisbaren, das heißt es wurde mehr für den Schallschutz getan als aufgrund der tatsächlichen Verkehrszahlen erforderlich war.