KVV stellt Alkoholkonsum in Fahrzeugen unter Strafe

Karlsruhe (pm/cm) Schon seit längerem ist das Trinken von Alkohol in den Fahrzeugen des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) verboten. Ab 1. April wird ein Verstoß gegen dieses Verbot aber auch bestraft. Wer Alkohol trinkt, darf dann 40 Euro blechen. 

Das Verbot gilt in allen Bussen- Stadt- und Straßenbahnen, rund um die Uhr, allerdings nicht in den Regionalzügen und S-Bahnen der Deutschen Bahn. Ob Wein, Sekt oder Bier – der Verzehr jeglicher Alkoholika ist verboten. Wird man doch beim Trinken erwischt, muss die Flasche verschlossen und weggepackt oder an der nächsten Haltestelle entsorgt werden. Außerdem gibt’s eine Strafe in Höhe von 40 Euro.

Mit der neuen Regelung will die KVV ihren Gästen endlich saubere und sichere Fahrzeuge bieten. Grundsätzlich, so die KVV, vertraue man auf die Einsicht und die gegenseitige Rücksichtnahme der Kunden. Man sehe die Einführung der Strafe aber als probates Mittel, um der bereits bestehenden Regel des Alkoholkonsumverbots noch einmal Deutlichkeit zu verleihen.