Karlsruhe (msc) Der Karlsruher SC prüft nach eigenen Angaben aktuell die Umsetzung einer möglichen Insolvenz in Eigenverantwortung. Auf der Vereinshomepage der Badener schildert der abstiegsbedrohte Zweitligist die Situation, indem wichtige Fragen beantwortet werden.
So werde nach Angaben des Clubs der Antrag auf Insolvenz in Eigenverantwortung lediglich für die Karlsruher SC GmbH & Co. KGaA und nicht für den Karlsruher SC e.V., sowie andere KSC-Gesellschaften gestellt. Wie der KSC weiter mitteilt, würde der Spielbetrieb nach der Zwangspause durch das Coronavirus auch bei Insolvenz in Eigenverantwortung fortgeführt werden können. Durch die Änderung der Statuten der DFL aufgrund der Viruspandemie hätte der Antrag auf das Eigenverwaltungsverfahren auch keine Auswirkung auf den möglichen sportlichen Verbleib in der 2. Bundesliga, sowie die Zweitligalizenz für die kommende Saison. Auch die Lizenzerteilung für die 3. Liga sei im laufenden Verfahren möglich, so die Badener. Außerdem könne der Geschäftsbetrieb und die aKAdemie des KSC auch im Rahmen einer Eigenverwaltung unter Berücksichtigung der Corona-bedingten Einschränkungen weiterlaufen.
Wie geht es mit dem Stadionbau weiter?
Wie der Club mitteilt, sei der Weiterbau des neuen Wildparkstadions aufgrund der Insolvenz in Eigenverantwortung nicht bedroht. “ Die zu Grunde liegenden Verträge mit der Stadt Karlsruhe sind mit der KSC Betriebsgesellschaft mbH geschlossen. Die Gesellschaft wäre nicht von der Antragsstellung betroffen. Die vereinbarten Pachtzahlungen sind erst nach der Fertigstellung des Stadions (Voraussichtlich zur Saison 22/23) fällig. Aktuell ist der Bau der neuen Osttribüne weiterhin in vollem Gange“, heißt es auf der Homepage des KSC.
Wann fällt die Entscheidung?
Aktuell prüfe der Verein noch verschiedene Szenarien. Erst Anfang Mai könnte in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung abgestimmt werden. Sollte es kurzfristig zu neuen Entwicklungen kommen, müsse die Lage aber neu bewertet werden.