KSC: Präsidium und Verwaltungsrat äußern sich

Karlsruhe (pm/mw) Der Karlsruher SC hat am heutigen Nachmittag eine gemeinsame Erklärung von Präsidium und Verwaltungsrat veröffentlicht. Neben dem Zukunftskonzept ging es hier vor allem um die wirtschaftliche Lage.

 

Mit dem Abstieg in die 3. Liga im Jahr 2017  kam auch ein Abstieg bei den TV-Einnahmen. Hier fällt die Reduzierung der TV-Gelder von knapp 10 Millionen Euro auf rund 800.000 Euro ins Gewicht. Nach dem Abstieg waren sich alle Gremien des Vereins einig, den sofortigen Wiederaufstieg unter Einsatz erheblicher Mittel anzustreben. Der geplante und tatsächlich entstandene operative Verlust wurde dann – wie vereinbart – von verschiedenen Unterstützern ausgeglichen, unter anderem maßgeblich durch Vizepräsident Günter Pilarsky. Der tatsächliche bilanzielle Verlust liegt lediglich bei rund 85.000 Euro.

Nach dem verpassten Wiederaufstieg konnte eine Lizenz für die 3. Liga vom DFB erhalten werden. Dies war möglich, weil Hausbanken weiterhin finanzierten und Sponsoren, Freunde sowie Unterstützer dem KSC weiterhin finanziell unter die Arme gegriffen. Die Verbindlichkeiten sollen weniger als 5 Millionen Euro betragen. Darüber hinaus bestehen Rückstellungen in Höhe von rund 1 Million Euro.

„Anderslautende Gerüchte und Medienberichte zur aktuellen wirtschaftlichen Lage sind schlichtweg falsch“.

Der KSC hat aus dem Jahr 2000 einen Vertrag mit dem Medienunternehmer Michael Kölmel, der durch einen Vergleich im Jahr 2010 durch das damalige Präsidium geändert wurde. Der Verein ist demnach verpflichtet, bis zu einer Höchstgrenze von 21 Millionen Euro jedes Jahr einen prozentualen Anteil aus den Einnahmen aus audiovisuellen Rechten an Herrn Kölmel zu zahlen. Ein vorzeitiger Ausstieg ist ab dem kommenden Jahr gegen eine Einmalzahlung möglich, aber nicht verpflichtend. Somit ist diese Ausstiegsmöglichkeit des KSC keine Verbindlichkeit für den Verein.

 

Das Zukunftskonzept beinhaltet unter anderem mögliche Pläne für eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung mit dem vorrangigen Ziel, weitere externe Kapitalgeber für den KSC zu gewinnen, allerdings unter Beibehaltung der 50+1 Regel. Die rechtliche Prüfung der Ausgliederung ist bereits im Gange. Der Prozess zur Findung einer Markenidentität ist ebenso eingeleitet und soll Anfang des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Unabhängig vom Ausgliederungsprozess soll im Interesse von Präsidium und Verwaltungsrat bereits bei der Mitgliederversammlung am 22. Oktober 2018 eine Satzungsänderung beschlossen werden, die dem Geschäftsführer mehr Kompetenzen einräumt.

Zu den beschlossenen Restrukturierungsmaßnahmen zählen auch eine deutliche Reduzierung der Ausgaben um rund 2,5 Millionen Euro. Dies betrifft sowohl Sach- als auch Personalkosten. Beim Personal hat dies neben dem Lizenzspielerbereich auch den Verwaltungsbereich betroffen. Hierbei ist das Präsidium den Vorschlägen des damaligen Geschäftsführers gefolgt.

Im weiteren Verlauf des Schreibens befasst sich der KSC kurz mit dem Stadionneubau und der Rolle des Verwaltungsrats.